Propsteisynode

 

Die Propsteisynode ist das „Parlament“ der Gemeinden und Einrichtungen unserer Propstei.

Als solche wählt sie natürlich den „Regierungschef“, den Propst, und beschließt den Haushaltsplan und den Stellenplan der Propstei.

Aber darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer kirchlicher Aufgaben, an denen sie beteiligt ist. Umfassend wird dies in § 37 Abs. 1 der Propsteiordnung beschrieben:

  • Die Propsteisynode berät Fragen des kirchlichen Lebens, insbesondere Angelegenheiten der Propstei. Sie kann der Landessynode Anregungen geben und in Angelegenheiten von gesamtkirchlicher Bedeutung ... Anträge an die Landessynode stellen.

So kann die Synode zu einer wichtigen Kontaktstelle werden, die Anregungen und Kritik von der „Basis“, den Gemeinden, aufnimmt und diese „nach oben“, zur Landessynode oder zum Landeskirchenamt weiter gibt.

Für die Gemeinden kann die Synode, wenn sie ihre Möglichkeiten nutzt, eine Plattform zum Austausch von Erfahrungen und zum Kennenlernen neuer Ansätze einer lebendigen Gemeindearbeit sein.

Die Goslarer Propsteisynode hat sich damit nicht begnügt, sondern immer auch gesellschaftliche Kernthemen aufgegriffen, bei denen es etwa um die Bewahrung von Leben, Schöpfung und Frieden geht. Indem sie dabei den christlichen Blickwinkel herausarbeitet und durch Erklärungen in die Öffentlichkeit trägt, nimmt sie in maßvoller Weise an der gesellschaftlichen Wertediskussion teil.

Die zur Zeit tätige Synode hat 44 Mitglieder, in einem guten Mischungs­verhältnis von Theologen und Nichttheologen. Sie wurde zum 1. Januar 2007 neu gebildet und wird bis 2013 amtieren.

Vorsitzender der Propsteisynode: Talvan Harris von Rauchfuß
Kreuzburger Weg 8, 38642 Goslar
Mail: Telephon: 05321-389980

 


 

Bericht über die Synode vom 17. November 2009 in Liebenburg
(Goslarsche Zeitung vom 19.11.2009, mit freundlicher Genehmigung
):

 

Hier finden Sie die Resolution der Synode vom 17.11.09
zur Verlängerung des Bleiberechts:
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Propstei Goslar
Kirche für und mit Menschen in Stadt & Land Goslar